Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma mss-audio Veranstaltungs GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Martin Sebastian Scheer. Anschrift: Detmolder Straße 279, 33605 Bielefeld
Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen des Auftraggebenden gelten nicht, selbst wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Fax oder Mail sind für den Auftraggebenden bindend, für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung.
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.
Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regel und dem Stand der Technik auszuführen. Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages.
Unser Auftraggebende ist verpflichtet, uns die Information zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitraum ermöglichen. Das können sein: Baupläne, Stromversorgung, Bestuhlungspläne und Bühnenanweisungen. Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.
Soweit uns Mitarbeitende des Auftraggebenden oder Mitarbeitende Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzliche Arbeitszeit und die Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Der Auftraggebende ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme der Arbeiten hinzuweisen.
Wir haften nicht für Vermögensschäden, und/oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflicht hinausgehen. Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenen Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unser:e Auftraggeber:in zum Rücktritt berechtigt. Schadenersatzansprüche unseres Auftraggebernden sind für diesen Fall ausgeschlossen.
Das Honorar wird immer in Abhängigkeit zur Arbeitszeit stehen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass eventuelle Überstunden zur Nachtzeit berechnet werden können.
Die Verpflegung der Techniker:innen sollte je nach Fall, und nicht pauschal geklärt werden. Grundsätzlich ist es wichtig, dass die Pausenzeiten eingehalten werden und damit die Möglichkeit einer Verpflegung gewährleistet ist. Die Verpflegung ist vom Auftraggebenden zu stellen.
Bei Einsätzen außerhalb des Wohnortes ist im Vorfeld über eine Übernachtung des Personal zu sprechen.
Anfallende Fahrtkosten werden dem Auftraggebenden in Rechnung gestellt.
Die Rechnungsstellung für erbrachte Leistung wird im Anschluss der Veranstaltung erfolgen.
Bei Neukund:innen gilt die Barzahlung am Tag der Veranstaltung. Davon entfallen 50% als Vorkasse vor Beginn der Leistung und der Restbetrag nach erbrachter Leistung.
Wird ein bereits erteilter Auftrag 30 Tage vor dem Veranstaltungstag storniert, sind 25% der Gesamtsumme als Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierung 10 Tage vor der Veranstaltung fallen 50% der Gesamtsumme an. Bei 7 Tagen vor der Veranstaltung muss der Auftraggebende eine Entschädigung in Höhe von 80% der Gesamtsumme zahlen. Wird eine Veranstaltung einen Tag vor Leistungsdatum storniert, hat der Auftraggebende 100% der Gesamtsumme zu zahlen.
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig. Der Restbetrag muss unmittelbar nach Erhalt der Rechnung beglichen werden.
Bei Selbstabholer:innen fällt eine Kaution in Höhe von 10% des Mietpreises, jedoch mindestens 50 Euro an. Die Leistung an Selbstabholer:innen erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises.
Im Falle der Künstler:innenvermittlung durch die Firma mss-audio, sind die Künstler:innen für ihr Programm selbst verantwortlich und unterliegt der künstlerischen Freiheit. Dies gilt auch, wenn die Gage über die Firma mss-audio abgerechnet wird. Bestandteil ist der Künstler:innenvertrag.
Unser Material ist versichert. Bei Schäden, die durch die Versicherung abgedeckt werden, trägt die Mieter:in / Kund:in die Selbstbeteiligung in entsprechender Höhe. Diese wird im Einzelfalle bei der Versicherung erfragt. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nicht durch die Versicherung der Firma getragen, sondern müssen vom Verursachenden direkt beglichen werden.